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Anschlusswesen

Möchten Sie einen neuen Trinkwasserhausanschluss oder einen Abwassergrundstücksanschluss beantragen, wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter Anschlusswesen.

Stadt Wanzleben-Börde, Stadt Oschersleben  
Gemeinde Sülzetal

Verbandsgemeinde Westliche Börde  
Verbandsgemeinde Obere Aller

 

Der Trinkwasserhausanschluss

Der Trinkwasserhausanschluss gehört neben Strom und Gas zu den wichtigen Versorgungsanschlüssen im Haus. Er besteht aus der Anschlussleitung mit den zugehörigen Armaturen von der Hauptwasserleitung bis zum Ausgangsventil nach dem Wasserzähler. Die Lage und Größe dieser Leitung wird vom TAV Börde festgelegt.

 

Die Anschlussleitung gehört zum Versorgungsnetz des TAV Börde. Arbeiten am Hausanschluss dürfen daher nur von den Mitarbeitern des Verbandes durchgeführt werden. Die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderungen am Hausanschluss führt der TAV Börde durch. Der Bauherr oder Grundeigentümer muss die Neuherstellung oder Änderung des Trinkwasseranschlusses rechtzeitig beim Verband beantragen. Dies soll mindestens acht Wochen vor Beginn des gewünschten Termins erfolgen.

 

Dazu können Sie das notwendige Antragsformular herunterladen.

 

 

Anschlusskosten

Nähere Angaben siehe Satzung >> Allgemeine Preisregelungen in der derzeit gültigen Fassung.

 


 

Der Abwasserhausanschluss

Die Kosten eines Grundstücksanschlusses setzen sich aus zwei Teilen zusammen. Einmal erhebt der Verband eine Kostenerstattung für die Herstellung/ Änderung des Grundstücksanschlusses. Dieser Kostenersatz ist bei Neuherstellungen im Rahmen von Investitionsmaßnahmen pauschaliert (Euro je lfd. m) und wird entsprechend der Anschlusslänge, gemessen von der (fiktiven) Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze, berechnet. Zusätzlich zur Leitungslänge werden die Kosten für den Kontrollschacht erhoben. Insbesondere bei Herstellung von Anschlüssen für einzelne Neubauten und bei Änderungen des Grundstücksanschlusses werden die Kosten auf Basis des notwendigen Bauaufwandes weiterberechnet.

 

Beispiel (Abrechnung nach Pauschalsatz bei Investitionsmaßnahmen):

 

anschluss3

 

Durch die unterschiedlichen Kalkulationsgebiete unterscheiden sich die Pauschalsätze für den laufenden Meter Kanal und die Kontrolleinrichtung. Die jeweiligen pauschalierten Kosten entnehmen Sie bitte dem Satzungstext der Beitragssatzung, die für Ihren Wohnort zutrifft.

 

Als zweiten Kostenbestandteil erhebt der Verband einen einmaligen Herstellungs- bzw. Verbesserungsbeitrag. Beiträge sind direkte finanzielle Leistungen der Grundstückseigentümer für die Finanzierung der Investitionen des Verbandes bei der Herstellung oder Erweiterung von Abwasseranlagen (Hauptkanäle, Pumpwerke, Druckleitungen, Kläranlagen). Rechtlich gesehen sind sie eine Gegenleistung für den Vorteil, der dem Grundstück durch die Anschlussmöglichkeit an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage entsteht und die den Eigentümer von eigenen Investitionen in eine den gesetzlichen Anforderungen der Abwasserbeseitigung entsprechenden Anlage (biologische Kleinkläranlage mit Nachbehandlung) befreit.

 

Beiträge berechnen sich auf Basis der Grundstücksgröße in Verbindung mit der rechtlich zulässigen Bebaubarkeit (Zulässige Vollgeschosszahl). Für übergroße Grundstücke existiert entweder eine Kappungsgrenze (Kalkulationsgebiete Allerquelle, Sarretal, Sülzetal, Wefensleben/Klein Wanzleben), die die voll anrechenbare Grundstücksgröße begrenzt. 

 

Im Kalkulationsgebiet Oschersleben werden wiederum die Flächen, die über die Größe des Durchschnittsgrundstückes hinausgehen, nur anteilmäßig angerechnet.

 

Beispiel:

 

anschluss4

 

Aufgrund der im Verbandsgebiet bestehenden verschiedenen Kalkulationsgebiete und den daraus resultierenden verschiedenen Kostenerstattungs- und Beitragssätzen verweisen wir bezüglich der konkreten Kostensätze auf die Schmutzwasserbeitragssatzung des TAV Börde in der jeweils gültigen Fassung.